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Elternzettel zur Übertragung der Aufsichtspflicht an eine Aufsichtsperson/Begleitperson

Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren werden nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche Veranstaltungen bis 22 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen, ab 16 Jahren ist dies bis 24 Uhr zulässig. Sollten die Erziehungsberechtigten im gegebenen Fall nicht die Möglichkeit haben, ihr Kind zum Konzert zu begleiten, gibt es die Möglichkeit, eine volljährige, „erziehungsbeauftragte Person“ zu benennen. Hierzu dient der Elternzettel. Diesen bitte downloaden, ausfüllen und ihrem Kind zur Veranstaltung mitgeben.

https://www.cofo.de/agb.html